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LG Limburg, 16.05.2007 - 2 O 368/06 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 253 Abs. 2
Schmerzensgeld für die Verursachung eines tödlichen Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Bremen, 16.03.2012 - 3 U 6/12
Höhe des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Körperverletzung mit tödlichem …
Das Landgericht hat selbst erkannt, dass der Betrag von EUR 50.000,00 eher im oberen Bereich dessen liegt, was Gerichte in Fällen ausgeurteilt haben, in denen der Geschädigte eine Verletzung nur relativ geringe Zeit überlebt hat (vgl. z.B.: LG Limburg Urteil vom 16.05.2007, 2 O 368/06: schwere Verletzungen nach leicht fahrlässigem Verkehrsunfall, dreistündiges Überleben bei Bewusstsein unter Realisierung der lebensbedrohlichen Situation: EUR 4.000,00; OLG Koblenz Urteil vom 18.06.1998, 5 U 1554/97: Mann lebte mehrere Jahre in Todesangst, wird durch Schüsse niedergestreckt und verstirbt einige Tage später: EUR 12.782,00; OLG Naumburg Beschluss vom 07.03.2005, 12 W 118/04: Tod 1 ½ Tage nach brutaler Misshandlung: EUR 20.000,00; OLG Saarbrücken Urteil vom 27.11.2007, 4 U 276/07: Körperverletzung durch einen vorsätzlich herbeigeführtem Verkehrsunfall: EUR 25.000,00; OLG Brandenburg, Urteil vom 30.09.2010, 12 W 28/10: schwere körperliche Misshandlungen, Opfer überlebte, erlitt aber bleibende Schäden: EUR 35.000,00; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.05.2009, 1 U 130/08: fahrlässig herbeigeführter Verkehrsunfall, Schädel-Hirrn-Trauma, schwerer Pflegefall, Geschädigte verstirbt zwei Jahre nach dem Unfall: EUR 75.000,00). - LG Karlsruhe, 23.01.2009 - 3 O 172/08
Schmerzensgeld für die Verursachung eines tödlichen Verkehrsunfalls bei einem …
Unter zusammenfassender Würdigung der vorgenannten Aspekte hält das Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt Euro 5.000 im vorliegenden Fall für angemessen (vgl. auch die vergleichbare Entscheidung des Landgerichts Limburg vom 16.05.2007 - 2 O 368/06; zitiert nach juris).